Rechtsprechung
BVerwG, 07.12.1961 - I B 138.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.03.1958 - I C 145.54
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Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - I B 138.61
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 6, 294 erkläre keine Bestimmung der Gewerbeordnung eine zeitliche Genehmigungsbeschränkung für unzulässig.Das Berufungsurteil weiche ferner von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 6, 294 ab, das die Befristung einer Genehmigung nach § 16 GewO nicht in jedem Falle schlechthin für zulässig erklärt habe.
Die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 6, 294) gestattet es nicht, die dem Kläger bisher befristet erteilten Genehmigungen als unbefristet gelten zu lassen.
Wenn die Geschäftsstelle der Behörde eine Befristung zunächst selbst für unzulässig gehalten hat, so ist dies vor der Entscheidung des Senats in BVerwGE 6, 294 geschehen und für die Entscheidung unerheblich.
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 10060/19
Abfülleinrichtungen, die zur Herstellung von Mineralwasser mit pflanzlichen …
Ob von einer konkreten Anlage, die die Merkmale des entsprechenden Anlagentyps erfüllt, eine besondere Umweltgefährdung ausgeht, ist für die Genehmigungsbedürftigkeit unerheblich und damit nur Gegenstand der Prüfung im Genehmigungsverfahren (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1961 - I B 138.61 -, GewArch 1962, 33;… Dietlein, in: Landmann/Rohmer, a. a. O. § 4 BImSchG Rn. 10, 15 f.;… Feldhaus, a. a. O., § 4 Anm. 17 f.;… Jarass, a. a. O. § 4 Rn. 20). - BVerwG, 22.07.1966 - I ER 203.66
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht wies durchBeschluß vom 7. Dezember 1961 - BVerwG I B 138.61 - die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurück.